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Spielgruppen Reglement

Träger
Die Spielgruppe wird von der am 16. Juni 2025 gegründeten Spielgruppe Rosengarten in Neuenhof getragen.


Aufnahmebedingungen
Die Anmeldung erfolgt schriftlich für jedes Spielgruppenjahr mit separatem Anmeldevertrag. Die Anmeldung ist verbindlich. Wird die Anmeldung vor Spielgruppenstart zurückgezogen, stellt die Spielgruppe Rosengarten CHF 80.- für die Umtriebe in Rechnung.
Aufgenommen werden Kinder im Alter von ca. 2.5 bis 5 Jahren.


Finanzielles
Anmeldegebühr CHF 80.00
1x pro Woche 3 Stunden CHF 92.00 pro Monat (CHF 276 pro Quartal)
2x pro Woche 3 Stunden CHF 184.00 pro Monat (CHF 552 pro Quartal)
Geschwister Rabatt: CHF 25.00


Quartalszahlungen
Herbstquartal (August und September)
Winterquartal (Oktober bis Dezember)
Frühlingsquartal (Januar bis März)
Sommerquartal (April bis Juni)
Der Monat Juli ist beitragsfrei
52 Wochen/Jahr - 13 Ferienwochen = 39 Schulwochen/Jahr
Sie bezahlen also während des ganzen Jahres einen gleichmässigen Betrag

Bezahlung
Die Beiträge sind unabhängig von der Anwesenheit des Kindes zu bezahlen, d.h. bezahlt wird der für das Kind freigehaltene Platz. Die Beiträge sind jeweils im Voraus für 3 Monate per Banküberweisung zu bezahlen. Sie erhalten eine Rechnung.
In den Quartalszahlungen sind die offiziellen Schulferien (13 Wochen) anteilsmässig eingerechnet. Fallen Schulferien in die Kündigungszeit verursacht dies deshalb keine Schulgeldkürzung.


Austritt
Der Austritt aus der Spielgruppe kann während der Probezeit (4 Wochen) per sofort erfolgen.
Ausserhalb der Probezeit kann der Vertrag auf Ende eines Quartals unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist von beiden Seiten wie folgt gekündigt werden:
- Austritt per 30. September (Kündigung bis 31. August)
- Austritt per 31. Dezember (Kündigung bis 30. November)
- Austritt per 31. März (Kündigung bis 28. Februar)


Ende Juni läuft der Vertrag automatisch aus, es ist deshalb keine Kündigung notwendig.


Ferien und Feiertage
Es gelten die Schulferien und Feiertage der Gemeinde Neuenhof. Ferien- und Feiertage sind bereits im Preis berücksichtigt.

Absenzen
Die Kinder werden vor Spielgruppenbeginn bei den Leiterinnen abgemeldet. Ein regelmässiger Besuch hilft den Kindern sich in der Gruppe zurecht zu finden und die Ablösung von den Eltern zu vereinfachen.
Bei Krankheit oder sonstiger Absenz des Kindes erfolgt keine Rückerstattung des bezahlten Beitrages, ausgenommen bei Krankheit von länger als einem Monat. Bei Krankheit oder Unfall einer Spielgruppenleiterin sind wir bemüht, eine Stellvertretung zu organisieren oder Ihrem Kind den Besuch in einer anderen Gruppe zu ermöglichen. Muss eine Spielgruppe dennoch einmal ausfallen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der bezahlten Beiträge.


Bringen und Abholen
Die Eltern sind verpflichtet, die angegebenen Bring- und Abholzeiten einzuhalten. Wird ein Kind ausnahmsweise nicht von den Eltern abgeholt, ist die Spielgruppenleiterin im Voraus zu informieren


Versicherung
Die Eltern sind für eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung der Kinder verantwortlich. Das Kind ist nicht durch die Spielgruppe versichert. Die Eltern bestätigen mit der Unterschrift auf der Anmeldung, dass ihr Kind versichert ist.


Kleidung
Da in der Spielgruppe gebastelt und gemalt wird, bitten wir die Eltern dem Kind Kleider anzuziehen, die schmutzig werden dürfen. Mitzubringen sind auch Finken oder Antirutsch- Socken.

Datenschutz
In der Spielgruppe werden Fotos wie auch teilweise kleine Videos gemacht. Diese Aufnahmen sind ausschliesslich für den Privatgebrauch zu verwenden und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Wir bitten daher die Eltern, diese Bilder weder zu veröffentlichen noch zu teilen.


Zusammenarbeit
Wir legen grossen Wert auf einen offenen, regelmässigen Kontakt mit den Eltern. Falls Probleme auftreten, bitten wir die Eltern, zuerst mit der betreffenden Spielgruppenleiterin Kontakt aufzunehmen. Wird keine beidseits befriedigende Lösung gefunden, ist das Gespräch mit dem Vorstand, vertreten durch den Präsidenten, zu suchen. Des Weiteren bitten wir die Eltern, während des Aufenthaltes des Kindes in der Spielgruppe jederzeit telefonisch erreichbar zu sein.

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