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Spielgruppen Reglement

Träger
Die Spielgruppe wird vom am 16. Juni 2025 gegründeten Spielgruppe Rosengarten in Neuenhof getragen.


Aufnahmebedingungen

Die Anmeldung für jedes Spielgruppenjahr erfolgt online oder mit separatem Anmeldevertrag. Die Anmeldung ist verbindlich. Wird die Anmeldung vor Spielgruppenstart zurückgezogen, stellt die Spielgruppe Rosengarten CHF 80.- für die Umtriebe in Rechnung.

Aufgenommen werden Kinder im Alter von ca. 2.5 bis 5 Jahren.


Finanzielles
Anmeldegebühr: CHF 80.00

1 Mal pro Woche 3 Stunden: CHF 92.00 pro Monat (CHF 276 pro Quartal)

2 Mal pro Woche 3 Stunden: CHF 184.00 pro Monat (CHF 552 pro Quartal)

Einmaliger Geschwister Rabatt: CHF 25.00


Quartalszahlungen
Herbstquartal                       (August und September)       

Winterquartal                       (Oktober bis Dezember)                   

Frühlingsquartal                   (Januar bis März)                              

Sommerquartal                    (April bis Juni)                       

                  

Die Beiträge sind unabhängig von der Anwesenheit des Kindes zu bezahlen, d.h. bezahlt wird der für das Kind freigehaltene Platz. Die Beiträge sind jeweils im Voraus für 3 Monate per Banküberweisung zu bezahlen. Sie erhalten eine Rechnung.

In den Quartalszahlungen sind die offiziellen Schulferien anteilsmässig eingerechnet. Fallen Schulferien in die Kündigungszeit verursacht dies deshalb keine Schulgeldkürzung.

Austritt, Kündigung
Der Austritt aus der Spielgruppe kann während der Probezeit (4 Wochen) per sofort erfolgen.

Austritte nach der Probezeit kann der Vertrag auf Ende des Quartals unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist von beiden Seiten wie folgt gekündigt werden:

- Austritt per 30. September (Kündigung bis 31. August)

- Austritt per 31. Dezember (Kündigung bis 30. November)

- Austritt per 31. März (Kündigung bis 28. Februar)

Ferien und Feiertage
Grundsätzlich gelten die Schulferien und Feiertage der Gemeinde Neuenhof; Änderungen bleiben vorbehalten. Ferien- und Feiertage sind bereits im Preis berücksichtigt.
 

Absenzen

Die Kinder werden vor Spielgruppenbeginn bei den Leiterinnen abgemeldet. Ein regel- mässiger Besuch hilft den Kindern sich in der Gruppe zurecht zu finden und die Ablösung von den Eltern zu vereinfachen.

Bei Krankheit oder sonstiger Absenz des Kindes erfolgt keine Rückerstattung des bezahlten Beitrages, ausgenommen bei Krankheit von länger als einem Monat. Bei Krankheit oder Unfall einer Spielgruppenleiterin sind wir bemüht, eine Stellvertretung zu organisieren oder Ihrem Kind den Besuch in einer anderen Gruppe zu ermöglichen. Muss eine Spielgruppe dennoch einmal ausfallen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der bezahlten Beiträge.


Bringen und Abholen
Die Eltern sind verpflichtet, die angegebenen Bring- und Abholzeiten einzuhalten. Wird ein Kind ausnahmsweise nicht von den Eltern abgeholt, ist die Spielgruppenleiterin im Voraus zu informieren.


Versicherung
Die Eltern sind für eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung der Kinder verantwortlich. Das Kind ist nicht durch die Spielgruppe versichert. Die Eltern bestätigen mit der Unterschrift auf der Anmeldung, dass ihr Kind versichert ist.


Kleidung
Da in der Spielgruppe gebastelt und gemalt wird, bitten wir die Eltern dem Kind Kleider anzuziehen, die schmutzig werden dürfen. Mitzubringen sind auch Finken oder Antirutsch- Socken.

Zwischenmahlzeit
Die Kinder erhalten eine gesunde Zwischenverpflegung (Früchte, Gemüse, Reiswaffeln, Darvida , Käse etc.), welche im Preis inbegriffen ist.

Datenschutz
In der Spielgruppe werden Fotos wie auch teilweise kleine Videos gemacht. Diese Aufnahmen sind ausschliesslich für den Privatgebrauch zu verwenden und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Wir bitten daher die Eltern, diese Bilder weder zu veröffentlichen noch zu teilen.


Zusammenarbeit

Wir legen grossen Wert auf einen offenen, regelmässigen Kontakt mit den Eltern. Falls Probleme auftreten, bitten wir die Eltern, zuerst mit der betreffenden Spielgruppenleiterin Kontakt aufzunehmen. Wird keine beidseits befriedigende Lösung gefunden, ist das Gespräch mit dem Vorstand, vertreten durch Präsident, zu suchen. Des Weiteren bitten wir die Eltern, während des Aufenthaltes des Kindes in der Spielgruppe jederzeit telefonisch erreichbar zu sein.

 

Besten Dank für das entgegengebrachte Vertrauen.

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